| Auf jeder Baustelle gibt es große Gefahrenquellen, z.B.: eine ungenügend gesicherte Baustelle oder Schäden an den benachbarten Gebäuden. Für entsprechende Schäden wird der Bauherr haftend gemacht - gerechtfertigte Ansprüche werden befriedigt und ungerechtfertigte entsprechend abgewehrt.
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