Bootsversicherung

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Was tun im Schadensfall

Im Falle eines Schadens treten Sie unverzüglich mit uns oder dem Versicherer in Kontakt. Wir werden umgehend den Schaden melden und bei Bedarf mit dem Sachverständigen Kontakt aufnehmen. Das gesamte Schadenteam wird sich um eine reibungslose Abwicklung des Schadens bemühen. Der Sachverständige wir das Boot besichtigen wollen, er ist ihnen bei der Überstellung in die Werft behilflich und lässt Notreparaturen vor Ort ausführen. Wir arbeiten nur mit erfahrenen Personen. Diese kennen die lokalen Gegebenheiten und kennen gute Reparaturfirmen vor Ort! Sind Teile vor Ort nicht lagernd oder erhältlich, wird sich der Sachverständige darum kümmern. Er kennt auch die lokalen Preise, sodaß Sie sicher sein können, einen fairen Preis für Ihre Reparatur bezahlen.

Bitte beachten Sie Schadenfall folgende, nicht abschließende Obliegenheiten:

  1. Sorgen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung eines drohenden Schaden bzw. bei Eintritt des Schadens für dessen Minderung und wenden Sie nach Möglichkeit weiteren Schaden ab.
  2. Generell als Schadensnachweis beschaffen:
    Protokoll über den Unfallhergang
    Ursache und Schäden
    Unfallskizze
    Lichtbilder der Beschädigung
    Wertnachweis, z. B. Originalrechnung, bei Transportschäden die Frachtpapiere
    Namen und  Anschriften der Beteiligten
    Namen undAnschriften der Zeugen
  3. Behördenprotokoll: Bei böswilliger Beschädigung, Brand, Diebstahl, Unterschlagung und Personenschäden Pflicht! Bei Schäden im Ausland ist der Vorgang auch der für Ihren Wohnort zuständigen Polizeidienststelle im Inland anzuzeigen.
  4. Bei Kollisionen:
    Gegner zur gemeinsamen Schadenbesichtigung auffordern und Schadenausmaß gemeinsam schriftlich festhalten,
    Gegner schriftlich haftbar machen, falls Kollision fremdverursacht. Den Hafenkapitän vor Ort informieren!
  5. Eine Entsorgung beschädigter versicherter Sachen ist vor Anerkennung des Schadens ohne Einwilligung des Versicherers nicht gestattet.
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