Sachversicherungen privat
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"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstandenen Schadens verpflichte"- so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Das gilt nicht nur bei der ruinierten Spiegelreflexkamera eines Freundes.
Wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, dass dieser nicht mehr arbeiten kann, muss mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen. Diese finanziellen Risiken deckt eine private Haftpflichtversicherung ab. Sie gehört damit zu den besonders wichtigen Versicherungen und sollte in keinem Haushalt fehlen.
Wer ist geschützt? Mitversichert ist die ganze Familie, auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden Berufsausbildung oder einem Studium befinden. Bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften genießen beide Partner den vollen Schutz, wenn sie namentlich im Versicherungsantrag genannt werden. Wichtig zu wissen: Kinder bis zum zehnten Lebensjahr haften nicht für die von ihnen angerichteten Missgeschicke. Haben die Eltern des Kleinkindes nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt, zahlt die Haftpflichtversicherung der Familie.
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Allgemeines |
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Hausrat |
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Im Laufe der Jahre sammeln sich im Haushalt beträchtliche Werte an. Möbel, Elektrogeräte, Computer, Fernseher es wird teuer, wenn Sie zum Beispiel nach einem Brand alles neu kaufen müssen. Davor schützt Sie die Hausratversicherung, die im Normalfall Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel abdeckt. Was wird erstattet? Die Versicherung bezahlt den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände. Wertsachen wie Bargeld, Pelze, Schmuck, Wertpapiere oder Kunstwerke sind allerdings nur mit bis zu maximal 20 Prozent der Versicherungssumme geschützt. Für diese Gegenstände sollte je nach Bedarf eine Spezialversicherung abgeschlossen werden. Mit Beitragszuschlägen lassen sich auch Überspannungsschäden durch Blitz oder das Glasbruchrisiko versichern. Und mein Fahrrad? Fahrräder sind nicht automatisch in der Hausratversicherung mitversichert. Hier gilt: Wenn der Drahtesel aus einem verschlossenen Keller gestohlen wird, gibt es Ersatz. War das Fahrrad aber nachts vor dem Haus angeschlossen, ist es nicht mitversichert. Für solche Fälle wird eine spezielle Fahrradversicherung angeboten. |
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KFZ |
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Jeder KFZ-Halter ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie muss bereits bei der Fahrzeuganmeldung nachgewiesen werden und zahlt für Unfallopfer und Sachschäden. So wird sichergestellt, dass Verkehrsopfer ihren Schaden auch dann ersetzt bekommen, wenn der eigentliche Unfallverursacher dazu nicht in der Lage ist. Wozu gibt es eine Vollkaskoversicherung? Der Schaden am eigenen Fahrzeug des Unfallverursachers ist jedoch durch die allgemeine KFZ-Haftpflicht nicht abgedeckt. Um die eigenen Kosten der Schadensbehebung erstattet zu bekommen, bedarf es einer Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt den Fahrzeugschaden auch, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann. Der Vollkasko-Komplettschutz ist allerdings nicht billig und macht oft nur für Neufahrzeuge Sinn. ...und die Teilkasko? Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden, die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Naturgewalten oder den Zusammenstoß mit Haarwild entstehen. Außerdem sind Kurzschluss- und Glasbruchschäden mitversichert. Insassen-Unfallversicherung Werden bei einem Unfall Ihre Mitfahrer verletzt oder gar getötet, so leistet die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht immer Schadenersatz. Wenn z. B. ein so genanntes "unabwendbares Ereignis" oder höhere Gewalt vorliegt, haben die Insassen keine Ansprüche. Und der Fahrer selbst ist ohnehin nicht mitversichert. Für solche Fälle gibt es die Insassen-Unfallversicherung, die Sie allerdings nur in Verbindung mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen können. |
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Wohngebäude |
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Wer eine Immobilie erwirbt, der möchte unabhängig leben können und ein Fundament für die Altersversorgung schaffen. Dafür investiert er viel Kapital. Um so schwerwiegender sind die Folgen bei der Beschädigung oder dem Verlust der Immobilie. Was ist versichert? Die Wohngebäudeversicherung schützt vor den Folgen von Schäden am Haus. Versichert sind nicht nur das Wohngebäude, sondern auch Einbauten wie fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizungsanlagen oder sanitäre Installationen. Achten Sie daher darauf, dass diese Einbauten in der Höhe der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Vor welchen Schäden schützt die Wohngebäudeversicherung? Die Wohngebäudeversicherung umfasst im Normalfall Schäden durch Feuer und Explosion (einschließlich Anprall von Fahrzeugen, Rauch / Ruß, Überschallknall), Blitzschlag, Leitungswasser, Rohrbruch und Frost sowie Sturm und Hagel. Es können auch nur einzelne Gefahren, beispielsweise das Brandrisiko, versichert werden, oder der Versicherungsschutz kann ausgedehnt werden auf erweiterte Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen. Höhe der Versicherungssumme In der Vergangenheit wurde die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung berechnet, indem der Wert, den das Gebäude 1914 gehabt hätte, ermittelt wurde. Hieraus wurde dann über einen Index errechnet, wie hoch der Versicherungswert aktuell ist. Immer mehr Gesellschaften gehen heute dazu über, den Versicherungswert und damit die Versicherungssumme des Gebäudes direkt zu ermitteln. Der korrekte Wert bei diesem Verfahren ist die Summe, die benötigt wird, um das Gebäude genauso wieder so aufzubauen, wie es heute vorhanden ist. | |
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